BIAB Umweltverband erhebt schwerwiegende Einwendungen gegen Genehmigung der Einleitung massiver Salzmengen in die Stör und erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein.

15.03.2023: Der BIAB Umweltverband e.V. hat am 14. März 2023 schwerwiegende Einwendungen gegen die Genehmigung der geplanten Einleitung von mehreren tausend Tonnen Salz in die Stör durch das örtliche Zementwerk erhoben.

Die nach eigener ausgiebiger rechtlicher und umwelttechnischer Prüfung festgestellten Mängel und Verstöße der Genehmigung sind dabei nach Ansicht des Umweltverbandes so gravierend, dass aus   Sicht des Umweltverbandes und seiner rechtlichen Berater nur eine sofortige Aufhebung  Der Genehmigung in Frage kommt. 

Hintergrund: Das vom örtlichen Zementwerk  der Firmengruppe HOLCIM beantragte und vom Kreis Steinburg genehmigte „PROJEKT PIPELINE ZUR STÖR“   bedeutet nach Ansicht des Umweltverbandes eine massive Einleitung von Salzen in die Stör und damit einen massiven Eingriff in das Gewässer.

Nach eigenen Berechnungen des Umweltverbandes würde die Genehmigung dieser Einleitung eine zusätzliche Belastung der Stör mit rund 8.000 Tonnen Salz pro Jahr bedeuten. Die Auswirkungen einer industriellen Einleitung von Salzen konnte zuletzt im Sommer 2022 in der Oder mit massivem Fischsterben beobachtet werden.

Dazu der Umweltverband: „Trotz unserer Bemühungen mit dem örtlichen Zementwerk von HOLCIM wegen Reduktionsmöglichkeiten in Kontakt zu kommen, blieben alle unsere Anfragen und Gesprächsangebote bis heute leider ohne Erfolg. Nach unserer Ansicht besteht daher keine andere Möglichkeit, als den Rechtsweg zu bestreiten.“ 

Deswegen wird durch den Umweltverband auch am 16. März 2023 Klage vor dem zuständigen Gericht erheben.

Der BIAB Umweltverband setzt sich für eine angemessene Reduktion der Einleitungsmengen in die Stör, sowie die Reduktion aller Emissionen, insbesondere CO2 und Quecksilber durch HOLCIM in Lägerdorf ein. 

Update Störpipeline März 2023

Der BIAB Umweltverband wird nach eingehender interner und externer fachlicher und rechtlicher Beratung seine Einwendungen formulieren und sich zum Verfahren äußern/beteiligen.

An dieser Stelle möchten wir uns schon jetzt bei den vielen Helfern zu diesem Sachverhalt bedanken, die uns mit entsprechendem Fachwissen versorgt haben.

Besonderer Dank gehört unserer Lotti Fischer, die sich in die Sache eingearbeitet hat.

Emissionsdaten Januar 2023

Die Daten von Januar nach dem Wiederanfahren des Ofens am 12.01.2023 zeigen nach unserer Auswertung uns unserem Verständnis folgendes Bild:

NOx-Emissionen: Beim Anfahren hat HOCIM die NOx-Emissionen nicht  im Griff: trotz hohe Eindüsung von Ammoniak (und entsprechend sehr hohem "Schlupf" durch den Schornstein von Rest-Ammoniak, das nicht im Ofen reagiert hat (43 mg/Nm3, d.h. Grenzwertüberschreitung!) wurde auch der NOx-Grenzwert mit 237 mg/Nm3 im Tagesmittel deutlich überschritten (200 mg/Nm3 ist der Grenzwert). Seltsamerweise wird aber weder dieser Maximalwert noch der von Ammoniak unten in der Übersicht der Maxima und Minima genannt - als würde der Wert nicht gewertet. 

Vier und acht Tage nach dem Anfahren wurde der NOx-Tagesmittelgrenzwert wieder einmal fast erreicht: 196 bzw. 197 mg/Nm3 wurden im Tagesmittel emittiert; keine Grenzwertüberschreitung, aber so nahe am Grenzwert operiert, dass ein hohes Risiko bestand.  

Die Quecksilberwerte schwankten im Tagesmittel sehr stark: zwischen 1-2 µg/Nm3 bis 20 µg/Nm3; der Monatsmittelwert lag dann wieder eher im üblichen Bereich (10 µg/Nm3). Grenzwertüberschreitungen gab es nicht.

HOLCIM NEUER OFEN 12

AKTUELL: HOLCIM hat mit den Vorbereitungen zur Genehmigung der Maßnahme 

"Errichtung und Betrieb einer Oxyfuel-Drehrohrofenanlage inklusive Nebenanlagen zur Herstellung von Zementklinker am Standort Lägerdorf der HOLCIM (Deutschland) GmbH"

begonnen und wir sind zum Scopingtermin am 10.11.2022 eingeladen worden.

Aktuelle Infos unter OFEN12


Emissionsdaten Januar 2023

Die Daten von Januar nach dem Wiederanfahren des Ofens am 12.01.2023 zeigen nach unserer Auswertung uns unserem Verständnis folgendes Bild:

NOx-Emissionen: Beim Anfahren hat HOCIM die NOx-Emissionen nicht  im Griff: trotz hohe Eindüsung von Ammoniak (und entsprechend sehr hohem "Schlupf" durch den Schornstein von Rest-Ammoniak, das nicht im Ofen reagiert hat (43 mg/Nm3, d.h. Grenzwertüberschreitung!) wurde auch der NOx-Grenzwert mit 237 mg/Nm3 im Tagesmittel deutlich überschritten (200 mg/Nm3 ist der Grenzwert). Seltsamerweise wird aber weder dieser Maximalwert noch der von Ammoniak unten in der Übersicht der Maxima und Minima genannt - als würde der Wert nicht gewertet. 

Vier und acht Tage nach dem Anfahren wurde der NOx-Tagesmittelgrenzwert wieder einmal fast erreicht: 196 bzw. 197 mg/Nm3 wurden im Tagesmittel emittiert; keine Grenzwertüberschreitung, aber so nahe am Grenzwert operiert, dass ein hohes Risiko bestand.  

Die Quecksilberwerte schwankten im Tagesmittel sehr stark: zwischen 1-2 µg/Nm3 bis 20 µg/Nm3; der Monatsmittelwert lag dann wieder eher im üblichen Bereich (10 µg/Nm3). Grenzwertüberschreitungen gab es nicht.

HOLCIM NEUER OFEN 12

AKTUELL: HOLCIM hat mit den Vorbereitungen zur Genehmigung der Maßnahme 

"Errichtung und Betrieb einer Oxyfuel-Drehrohrofenanlage inklusive Nebenanlagen zur Herstellung von Zementklinker am Standort Lägerdorf der HOLCIM (Deutschland) GmbH"

begonnen und wir sind zum Scopingtermin am 10.11.2022 eingeladen worden.

Aktuelle Infos unter OFEN12